§ 1.0 Eintritt
in das "OTA"
Eintreten kann jeder interessierte Opel und nicht Opel-Fahrer/in,
vorausgesetzt es spricht nichts Grundsätzliches dagegen.
Durch Unterschrift auf einem auszufüllenden Eintrittsformular
erkennt er diese Satzung ausdrücklich an.
Über den Beitritt von Neuen Mitgliedern wird nach einer dreimonatigen
Probezeit abgestimmt.
Diese Abstimmung findet unter Ausschluss des/der neuen Mitglied´s/Mitglieder
statt.
Um Neumitglieder in die 3 Monatige Probezeit aufzunehmen ist eine
2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich !
Der Vorstand kann auf Verlangen der Mitglieder ( 2/3 Mehrheit) die
Clubgröße in der Anzahl der Mitglieder begrenzen.
Es gilt eine Probezeit von 3 Monaten für Neumitglieder!
§ 2.0 Teambeiträge
Wer in das "Opel-Team-Aerzen" eintritt, entrichtet
bei dem Kassenwart
eine einmalige Aufnahmegebühr von 8,-EURO bei der Unterschrift
auf der Beitrittserklärung .
Der monatliche Beitrag beläuft sich auf 8,-EURO für alle
Mitglieder.
Zahlungsweise ist viertel jährlich per Barzahlung auf dem Teamtreffen
oder per Überweisung bzw. Einzug zu entrichten.
Das Kassenbuch ist jeder Zeit einsehbar von Teammitgliedern. Beim
Austritt entstehen keinerlei Ansprüche aus bereits gezahlten
Beiträgen.
Sollte das "Opel-Team Aerzen" sich mit 2/3 Mehrheit der
Mitglieder auflösen, so wird die gesamte Clubkasse dem Kindergarten
in Aerzen zur Verfügung gestellt
§ 3.0 der
Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
-Erster Vorsitzender
-Zweiter Vorsitzender
-Schriftführer
-Kassierer/ Kassenwart
-Webmaster
Die Kasse sollte 1 mal Jährlich
von zwei Kassenprüfern geprüft werden.
Zusatz: In den Vorstand kann nur Jemand gewählt werden, wenn
er mindesten ein Jahr dem
"Opel-Team Aerzen"angehört.
§ 4.0 Abstimmungen
Bei allen Abstimmungen ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden
Mitgliedern erforderlich. Die Mitgliederzahl muß auch über
50% betragen.
Bei Abstimmung - Remis werden Enthaltungen als Nein Stimme gewertet.
§ 5.0 Teamsitzungen/Versammlungen
Teamsitzungen/Versammlungen finden jeden 1. Sonntag
im Monat und nach Bedarf statt. Zu Jahreshauptversammlungen wird schriftlich
eingeladen.
Treffpunkt und Uhrzeit sind aus den Veranstaltungsblättern zu
entnehmen.
§ 6.0 Austritt
Eine Austrittserklärung ist schriftlich beim Vorstand
vorzulegen. Austritt ist nur dann möglich, wenn alle ausstehende
Beträge entrichtet worden sind !
§ 7.0 Haftung
Das "Opel-Team-Aerzen" übernimmt für
seine Mitglieder keinerlei Haftung. Jedes Mitglied haftet für
sich selbst.
§ 8.0 Team-Konto
Das Teamkonto wird vom Kassenwart geführt. Die
Führung wird 1 mal jährlich von zwei Kassenprüfern
überprüft.
§ 9.0 Abmahnugen
Abmahnungen werden schriftlich oder mündlich an
ein Mitglied gerichtet.
Als Gründe sind zulässig: Verstöße gegen die
Teamsatzung, Rufschädigung des Teams, Fehlverhalten auf Opeltreffen,
grobes Fehlverhalten im Straßenverkehr
und Nichtinteresse und absolutes Nichterscheinen an Teamveranstaltung.
§ 10.0 Ziele
des "OTA"
Das "Opel-Team-Aerzen" verfolgt keinerlei
politischen Ziele.
Es soll die Geselligkeit, der Teamgeist, die Erhaltung und Pflege
von Opelfahrzeugen
sowie das Verständnis aller Verkehrsteilnehmer, auch Markenfremder
Fahrzeugen, gefördert werden.
§ 11.0 Sonstiges
Während der Teamsitzung sollen die Handys auf
Lautlos oder Abgeschaltet werden. Sollte trotzdem ein Handy klingeln,
sind 2,50 EURO in die Kasse zu entrichten.
Sollte im Lautlosen zustand das Handy klingeln, kann die betreffende
Person den Raum verlassen.
Er braucht die 2,50 EURO nicht zahlen.